Aus dem Alltag der Beratung

 

14. 2. 2020

Stefan ist ein Jugendlicher mit „speziellen Bedürfnissen“ er lebt und arbeitet in einer Einrichtung und manchmal gibt es auch Stress. Jüngst ist der gekippt es heisst er war wütend auf eine Betreuerin und wollte auf sie los gehen, mit Polizei und Rettung wurde er in der Psychiatrie gebracht. Was da passiert ist kann er sich nicht erinnern da er ein blackout hatte. Am nächsten Tag hat ihn seine Mutter nach hause geholt da war er wieder der normale Junge.Er sollte wieder zurück in die Werkstatt Einrichtung.Die zuständige Jugendamt Sozialarbeiterin meinte er dürfe jetzt höchstens alle 14 Tage nach Hause weil „er müsse sich das Heim fahren zur Mama verdienen“ Wie gestört ist diese Frage? Heim fahren können muss das mindeste Grundrecht sein egal was man angestellt hat das muss man sich nicht verdienen weil die Mutter akzeptiert das Kind immer. Stefan wurde eine Zeit davor in einer anderen Einrichtung von einen Betreuer geschlagen und misshandelt seither leidet er am Schmerzen ohne klare organische Ursache.

20.01.2020

Weil die Mutter immer wieder schizophrene Episoden hat, hat das Jugendamt den kleinen Simon bei einer Pflegemutter untergebracht. Obwohl er lieber bei der Oma wäre, sowie es immer war wenn es der Mutter nicht gut ging. Doch das Jugendamt und die Pflegemutter vermittelte des Mutter das die Oma das Kind von ihr wegnehmen wolle. Jetzt hätten sie mit Hilfe einer Psychologin und eines Buches dem Kind kindgerecht erklärt dass seine Mutter krank sei: Das sei so, dass hinter der Mutter ein Monster sei, das Tabletten bekommen müsse damit es schlafe. Aha – Für einen sieben jährigen ist seine Mutter ein Monster. Das soll kindgerecht sein? Nein, es sollte es nur vermitteln das es seiner Mutter nicht vertrauen darf und immer angst haben muss, dass das Monster aufwacht. Das soll die Kunst der Psychologen sein, pardon, Psychododeln.

23.12.2019

Nico wird in der ersten Volksschule immer wieder agressiv, etwas laut, schlägt andere Kinder,weil er aus einer „auffälligen Familie“ stammt, schauen alle auf ihn wenn es Raufhändel gibt unter den Buben. Nico fühlt sich aber von allen anderen gehänselt und gemobbt. Nico ist das einzige blonde, österreichische Kind in einer Klasse mit lauter Ausländern. Nun soll die Mutter unterschreiben dass er 100km weg in eine Wohngruppe kommt. Er war schon dort, sagte dann er will nicht dorthin und habe geweint. Das Jugendamt erzählt der Mutter: wenn es ihm nicht passt kann die Mutter ihn wieder heim holen, und jedes Wochenende kann er daheim verbringen. Doch das steht nicht in den „Vertrag“ den die Mutter unterschreiben soll. Sehr wohl steht es aber drinnen, dass die Eltern für die Kosten aufkommen müssen, doch davon hat es Jugendamt nichts gesagt.

JUGENDAMT UND MELDEAMT

Innerhalb derselben Kleinstadt ist die Mutter von einer Wohnung in die andere übersiedelt. Das macht viel Arbeit und Stress,und sie kam erst nach zwei Wochen dazu Ihre, Familie beim Gemeindeamt umzumelden. Nach einem halben Jahr flatterte ein Strafbescheid wegen Verstoß gegen das Meldegesetz in Haus. Sie habe pro Person 70 €,also 350 € Geldstrafe zu bezahlen. Könne sie das nicht, müsse Sie 8 Tage in Gefängnis.Der Strafbescheid kam von der BH und dahinter steht eine bestimmte Person vom Jugendamt. Kein Bürgermeister straft einen Bürger wegen ein paar Tage Meldeverzögerung!

Harald ist mit seinem Kindern übersiedelt und hat sich dort ordentlich angemeldet auch für die Schulen, doch das Jugendamt war hinter der Familie her und hat die Kinder abgenommen und fremd untergebracht. Harald und seine Frau wissen nicht wo sie überhaupt sind. Nach drei Monaten kommt ein blauer Brief mit einem Strafbescheid der Gemeinde, er müsse 400 € Geldstrafe zahlen, weil er seine Kinder nicht in die Schule schicken! Denn das Jugendamt hat sie noch nicht umgemeldet, offiziell leben sie noch bei den Eltern.

Auch der Sigrid wurde die Enkeltochter vom Jugendamt abgenommen. Nach einem Jahr, anlässlich eines anderen Behördenverfahrens, kam Sie drauf das die Kleine noch immer bei ihr angemeldet ist.

Merke: Gesetze gelten für die Jugendamt- Mitarbeiterinnen nicht, Strafen müssen sie keine fürchten.

12.08.2019

Amadeus ein fitter junger Mann. Er muss mit seinen Eltern zum Pflegschaftsgericht, weil da muss ja was gewesen sein. Hat da wer behauptet und verleumdend in die Welt gesetzt. Ein halbes Jahr ging das schon, Eltern und Sohn erzählen immer wieder das gleiche, es was nichts, doch es wird dem jungen nicht geglaubt. Die fünf Grazien, zwei vom Jugendamt, zwei von der Familiengerichtshilfe und die Richterin glauben dass nicht. Sie wollen einfach Sex in ihren Köpfen haben. Also werden Eltern zu Erziehungsberatung und Amadeus zu Psychotherapie verdonnert, jeweils drei Stunden. Amadeus war schon beim Psychologen, der hat ihm aber gesagt er braucht das nicht weil er pumperlgesund ist. Doch die Richterin meinte gnädig: „Gehen Sie doch hin, vielleicht kommen Sie drauf das Sie doch eine Therapie brauchen.“

Es gibt keine Gesunden,es gibt nur zu wenig untersuchte.

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