Ziele und Forderungen

An uns wenden sich immer mehr Familien, die von der „Kinder- und Jugendhilfe“ zerstört werden.

Aus der Erfahrung von hunderten Fällen haben wir unsere Schlussfolgerungen gezogen: So darf es nicht weitergehen mit dem Leid und Schmerz, den die KJH den Eltern und Kindern antut!

In Zukunft soll die Kinder- und Jugendhilfe zur Gänze in die Kompetenz der Länder sein. Das soll das Land nutzen, um die Familien zu stärken. Bisher zählt sie zu den Ländern mit den meisten Kindesabnahmen relativ zur Einwohnerzahl.

2018 lebten 970 Kinder und Jugendliche in Heimen und Wohngemeinschaften. Dem Steuerzahler wurden dafür 51,66 Millionen Euros Ausgaben zugemutet. Pro Kind und Jahr sind das über 53.000 Euros. 5 Jahre Heimunterbringung eines einzigen Kindes kosten ein ganzes Einfamilienhaus.

Doch was ist der Nutzen davon?
Pflegeeltern geben es billiger, die 990 Pflegekinder kosten nur 8,4 Millionen Euro, pro Kind also den Steuerzahler „nur“ 8.500 €. Also sucht das Jugendamt Pflegeeltern. Es will noch mehr Kinder wegnehmen, noch mehr Familien zerstören!

Und was bringt das den fremd untergebrachten Kindern?
Nichts, es schadet ihnen nur.

1. Die Kriminalität bei Jugendlichen in der Obsorge der KJH ist 16 x so hoch als im Durchschnitt. Viele werden in den Heimen drogensüchtig, sexuell missbraucht, Mädchen gelangen in die Prostitution oder/und werden als Teenager schwanger.

2. Der Großteil der Kinder, die in die Psychiatrie eingeliefert werden, kommt aus Heimen, WG und Pflegefamilien. Viele werden mit schweren Psychopharmaka ruhiggestellt.

3. Die Ausbildung der Heim- und Pflegekinder ist um Klassen schlechter als im Durchschnitt. Viele haben nicht einmal einen Pflichtschulabschluss, ein Studium macht eigentlich keiner.

4. Die meisten Kinder und Jugendlichen, die bei der Polizei abgängig gemeldet werden, sind aus solchen Einrichtungen fortgelaufen.

5. Doch der stärkste Beweis der Schädlichkeit der Fremderziehung ist die Tatsache, dass die meisten Kinder von Eltern abgenommen werden, die selber Heim- und Pflegekinder waren!

Die KJH macht ihnen sogar den Vorwurf, dass sie deshalb nicht erziehungsfähig seien, weil sie selber als Heim- oder Pflegekind aufgewachsen und traumatisiert seien. Das sind die Fakten, Ergebnis aus der Evaluierung von 10 Jahren Beratung in hunderten Fällen.

Offizielle Studien gibt es nicht, denn die Eltern und Kinder werden nie unabhängig gefragt. Studien werden ausschließlich durch Befragen von Sozialarbeitern, Betreuern oder Richtern gemacht. Gefragt werden „nur die Metzger, wie es den Schlachtkälbern geht“!

Doch weshalb werden die Kinder überhaupt den Eltern abgenommen?

  • In maximal 20 % der Fälle erleben die Kinder Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung. Viele Anschuldigungen haben sich als Verleumdungen von Nachbarn oder Verwandten herausgestellt.
  • Bei den meisten Abnahmefällen haben sich die Eltern selber um Hilfe an das Jugendamt gewandt, primär wegen gesundheitlicher Probleme (Behinderung, ADHS, ASS), oft wegen finanzieller Schwierigkeiten, manchmal wegen Mobbing in der Schule.
  • Dann werden die Kinder den Eltern mit Nötigung abgepresst: „Stimmen sie freiwillig der Fremdunterbringung zu, sonst holen wir uns das Kind mit Gerichtsbeschluss.“
  • Oder es wird den Eltern die „Unterstützung der Erziehung“ aufgenötigt. Diese kommen, 1 bis 3 x pro Woche, stören das Familienleben, und dann – oft dauert das Jahre – werden die Kinder erst recht abgenommen. Küchenspione. Die Eltern leben wie zu Zeiten der GESTAPO ständig in Angst: gibt es Diskrepanzen mit diesen „Unterstützern“, muss die Mutter damit rechnen, dass das Jugendamt die Kinder holt. Und das ist der statistische Hauptgrund für die Abnahmen: „mangelnde Kooperation mit dem Jugendamt“.
  • In fast allen Fällen bleiben die eigentlichen Gründe der Kindesabnahme oder die Ablehnung der Rückführung in die Familie verborgen. Den Eltern wird bei den Jugendämtern jede Akteneinsicht verweigert.
  • Bei Pflegeeltern sind die ganz kleinen Babys sehr begehrt. Dutzenden Müttern werden die Neugeborenen schon im Kreißsaal von der Brust gerissen. Die Eltern, denen die Kinder genommen werden, werden auch schwer geschädigt. Sie müssen Unterhalt zahlen, werden sogar unters Existenzminimum gepfändet. Viele Alleinerziehende sind betroffen, aber auch viele Paare trennen sich dadurch. Die Gesundheit leidet schwer, viele werden erwerbsunfähig.
  • Hilfe und Unterstützung gibt es für die Eltern absolut keine! Es werden oft Therapien vorgeschrieben, die sie selber zahlen müssen, um die Kindesabnahme „annehmen zu können“.
    Die derzeitige Praxis der „Kinder- und Jugendhilfe“ nützt nur denen, die mit Kindern viel Geld verdienen. Den Kindern und Eltern wird nur schwerere Schaden zugefügt.
  • Eine genaue Auswertung unserer hunderten Fallgeschichten können wir gerne präsentieren und diskutieren.
  • Wenn sich bloß einmal ein Politiker oder eine Politikern, die dafür ja die Verantwortung tragen, dafür interessieren würde!

Unsere Forderungen:

 

1. Einhaltung der Grund- und Menschenrechte! Kein Kind darf gegen seinen Wunsch und Willen den Eltern abgenommen werden. Dem Wunsch der Kinder, wieder nach Hause zu kommen, muss immer stattgegeben werden! Es gibt keine Kindeswohl gegen den
Kindeswillen!

2. Keine Abnahme ohne Rückkehrkonzept! Eltern haben einen Anspruch auf Hilfe und Unterstützung auf Kosten der öff. Hand: Juristisch, sozial-psychologisch, ökonomisch.

3. Keine finanziellen Belastungen der Eltern durch Kindesabnahmen, insbesondere keine Unterhaltspflicht.

4. Recht auf Mindestkontakt zu den Kindern, im Ausmaß von 8 Stunden pro Woche, ab sofort nach der Abnahme.

5. Unbeschränkte und vollständige Akteneinsicht der Eltern in die Akten der KJH!

6. Wissenschaftliche Langzeit – Evaluierung von Biografien von Schicksalen von Menschen, die als Kind fremd untergebracht worden waren. Finanzierung einer Eltern-Organisation zur Begleitung und Rückführung bei Fremdunterbringungen. Besonders wichtig ist das bei
Autisten oder ADHS, um für andere darunter leidende Kinder Therapien entwickeln zu können.

7. Zusammen mit dieser Elternorganisation Schaffung einer Ombudsstelle und Kontrollorganisation, welche die Tätigkeit und Gebarung der KJH, der Heime- undWohngemeinschaften, der Pflegeeltern und sonstigen Organisationen der KJH überprüfen kann.

Mag. Josef Maitz, 2. Nov. 2019